In Halle wird zur Zeit wild über einen Pub diskutiert. Der Anny Kilkenny-Pub in Halle hatte Mitgliedern der rechtsradikalen „Identitären Bewegung“ ein Hausverbot erteilt. Dann gab es den Versuch von rechter Seite, den Pub über negative Facebook-Bewertungen zu diskreditieren. Dieser Versuch ging wohl eher nach hinten los. Unbeachtet davon ist es natürlich auch eine juristisch interessante Frage: Darf ein Wirt pauschal rechtsradikalen ein Hausverbot erteilen? Gilt das auch für andere politische Ideologien? Im aktuellen Fall bekommt der Pub nun Rückendeckung vom Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Halle. Diese argumentieren speziell mit der Gefährlichkeit, die von der rechtsradikalen Gruppierung ausgehe.
Dass die IB nicht überall ihr Feierabendbier bekommt, mag für sie somit zwar bedauerlich sein, ist aber völlig rechtens.
Eine ähnliche Situation gab es letztes Jahr in Köln, anlässlich eines AfD-Parteitages. Damals riefen Wirte organisiert zum Protest gegen die extrem rechte Partei auf. Das Motto der Aktion hieß damals „Kein Kölsch für Nazis.“
(Foto: CC BY 2.0 fukami)